Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 07.03.2012 - 11 A 191/10
- OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
- BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
- OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10
Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
Bei der rechtlichen Überprüfung der Prognoseentscheidung des Beklagten ist - entsprechend der von der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 02. Oktober 2012 vertretenen Ansicht - grundsätzlich von der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung auszugehen (vgl. auch VGH BW, Urt. v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, VBlBW 2012, 65 ff.).Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Eignung des BMI als Messverfahren entsprechend der Ansicht des Verwaltungsgerichts "zur Zeit deutlich im Fluss" sein mögen, hat der Senat keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls - wie hier - eine zweitgradige oder schwere Adipositas mit einem BMI von 37, 5 kg/m² einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht, deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (…vgl. OVG Nds., Urt. v. 31.07.2012 - 5 LB 33/11 -, ZBR 2012, 414, wonach bei Vorliegen einer Adipositas bereits ein BMI von mehr als 35 kg/m² einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten darstellt; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 08.11.2012 - 6 A 1459/12 -, Juris; das Urt. d. VGH BW v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, Juris, sowie die Beschlüsse des OVG NRW v. 16.05.2011 - 1 B 477/11 -, Juris, und des BayVGH v. 13.04.2012 - 3 BV 08.405 -, Juris, sind im vorliegenden Zusammenhang nicht einschlägig, weil diese Entscheidungen Bewerber mit einem BMI von 31, 4 kg/m², 31, 8 kg/m² und 34, 5 kg/m² und somit eine Adipositas ersten Grades betreffen).
- BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90
Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
Die gerichtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die Grenze des Beurteilungsspielraumes verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt und ob die allgemeinen Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1993 - 2 C 27.90 -, E 92, 147, u. Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5.00 -, ZBR 2002, 184). - BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
Die gerichtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die Grenze des Beurteilungsspielraumes verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt und ob die allgemeinen Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1993 - 2 C 27.90 -, E 92, 147, u. Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5.00 -, ZBR 2002, 184).
- VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gesundheitliche Eignung bei …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Eignung des BMI als Messverfahren entsprechend der Ansicht des Verwaltungsgerichts "zur Zeit deutlich im Fluss" sein mögen, hat der Senat keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls - wie hier - eine zweitgradige oder schwere Adipositas mit einem BMI von 37, 5 kg/m² einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht, deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (…vgl. OVG Nds., Urt. v. 31.07.2012 - 5 LB 33/11 -, ZBR 2012, 414, wonach bei Vorliegen einer Adipositas bereits ein BMI von mehr als 35 kg/m² einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten darstellt; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 08.11.2012 - 6 A 1459/12 -, Juris; das Urt. d. VGH BW v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, Juris, sowie die Beschlüsse des OVG NRW v. 16.05.2011 - 1 B 477/11 -, Juris, und des BayVGH v. 13.04.2012 - 3 BV 08.405 -, Juris, sind im vorliegenden Zusammenhang nicht einschlägig, weil diese Entscheidungen Bewerber mit einem BMI von 31, 4 kg/m², 31, 8 kg/m² und 34, 5 kg/m² und somit eine Adipositas ersten Grades betreffen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 6 A 1459/12
Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung gegenüber einem Lehrer im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Eignung des BMI als Messverfahren entsprechend der Ansicht des Verwaltungsgerichts "zur Zeit deutlich im Fluss" sein mögen, hat der Senat keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls - wie hier - eine zweitgradige oder schwere Adipositas mit einem BMI von 37, 5 kg/m² einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht, deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (…vgl. OVG Nds., Urt. v. 31.07.2012 - 5 LB 33/11 -, ZBR 2012, 414, wonach bei Vorliegen einer Adipositas bereits ein BMI von mehr als 35 kg/m² einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten darstellt; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 08.11.2012 - 6 A 1459/12 -, Juris; das Urt. d. VGH BW v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, Juris, sowie die Beschlüsse des OVG NRW v. 16.05.2011 - 1 B 477/11 -, Juris, und des BayVGH v. 13.04.2012 - 3 BV 08.405 -, Juris, sind im vorliegenden Zusammenhang nicht einschlägig, weil diese Entscheidungen Bewerber mit einem BMI von 31, 4 kg/m², 31, 8 kg/m² und 34, 5 kg/m² und somit eine Adipositas ersten Grades betreffen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 B 477/11
Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer anhängigen Klage gegen eine …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Eignung des BMI als Messverfahren entsprechend der Ansicht des Verwaltungsgerichts "zur Zeit deutlich im Fluss" sein mögen, hat der Senat keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls - wie hier - eine zweitgradige oder schwere Adipositas mit einem BMI von 37, 5 kg/m² einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht, deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (…vgl. OVG Nds., Urt. v. 31.07.2012 - 5 LB 33/11 -, ZBR 2012, 414, wonach bei Vorliegen einer Adipositas bereits ein BMI von mehr als 35 kg/m² einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten darstellt; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 08.11.2012 - 6 A 1459/12 -, Juris; das Urt. d. VGH BW v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, Juris, sowie die Beschlüsse des OVG NRW v. 16.05.2011 - 1 B 477/11 -, Juris, und des BayVGH v. 13.04.2012 - 3 BV 08.405 -, Juris, sind im vorliegenden Zusammenhang nicht einschlägig, weil diese Entscheidungen Bewerber mit einem BMI von 31, 4 kg/m², 31, 8 kg/m² und 34, 5 kg/m² und somit eine Adipositas ersten Grades betreffen). - OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LB 33/11
Anspruch einer in Niedersachsen angestellten Lehrkraft auf Berufung in das …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Eignung des BMI als Messverfahren entsprechend der Ansicht des Verwaltungsgerichts "zur Zeit deutlich im Fluss" sein mögen, hat der Senat keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls - wie hier - eine zweitgradige oder schwere Adipositas mit einem BMI von 37, 5 kg/m² einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht, deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Nds., Urt. v. 31.07.2012 - 5 LB 33/11 -, ZBR 2012, 414, wonach bei Vorliegen einer Adipositas bereits ein BMI von mehr als 35 kg/m² einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten darstellt; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 08.11.2012 - 6 A 1459/12 -, Juris; das Urt. d. VGH BW v. 31.05.2011 - 4 S 187/10 -, Juris, sowie die Beschlüsse des OVG NRW v. 16.05.2011 - 1 B 477/11 -, Juris, und des BayVGH v. 13.04.2012 - 3 BV 08.405 -, Juris, sind im vorliegenden Zusammenhang nicht einschlägig, weil diese Entscheidungen Bewerber mit einem BMI von 31, 4 kg/m², 31, 8 kg/m² und 34, 5 kg/m² und somit eine Adipositas ersten Grades betreffen).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten zur Übernahme in das …
Mit Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 LB 27/12 - hat der erkennende Senat das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage - ohne dem von der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellten Beweisantrag nachzugehen - insgesamt abgewiesen. - OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 2 LB 22/15
Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulleiters
Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin dagegen Klage zum Verwaltungsgericht, über die erst am 30. Juli 2014 rechtskräftig entschieden worden war (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 07.03.2012 - 11 A 191/10 - Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 24.01.2013 - 2 LB 27/12 - BVerwG, Beschl. v. 13.12.2013 - 2 B 37.13 - Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.07.2014 - 2 LB 2/14 -). - VG Schleswig, 11.03.2015 - 11 A 131/12
Recht der Landesbeamten - Zulage
Nach dem Urteil der Kammer vom 7.3.2012 (AZ 11 A 191/10) durch das der Beklagte unter Aufhebung der Bescheide betreffend die Ernennung der Klägerin zur Beamtin auf Lebenszeit zur Neuverpflichtung über den entsprechenden Antrag verpflichtet worden war, war durch Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 24.1.2013 (AZ 2 LB 27/12) die Klage insgesamt abgewiesen worden.